Bürgerschalter
Bürgeramt
Jede Person, welche sich mit gewöhnlichem Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Clerf niederlässt, muss sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, bei ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Jeder, der seinen Wohnsitz von der Gemeinde Clerf ins Ausland verlegt, muss dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass er das Land verlässt.
Alle Informationen finden Sie auf Guichet.lu: Meldung eines Umzugs bei der Wohnsitzgemeinde - Guichet.lu - Luxembourg
Die folgenden Zertifikate können beim Bürgeramt auf Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments beantragt werden:
- Wohnsitzbescheinigung und erweiterte Wohnsitzbescheinigung: Weitere Informationen zum Wohnsitzbescheinigung finden Sie auf Guichet.lu: Wohnsitzbescheinigung - Guichet.lu - Luxembourg
- Lebensbescheinigung: Für die Lebensbescheinigung ist es erforderlich, dass Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt mit Ihrem Ausweisdokument vorstellen.
- Wahlregisterbescheinigung
- Schulbescheinigung: Die Schulbescheinigung kann ausschließlich für einen Schüler beantragt werden, der die Grundschule in der Gemeinde Clerf besucht hat oder derzeit besucht. Das beantragte Zertifikat wird Ihnen per Post zugesendet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Der luxemburgische Staat stellt elektronische Personalausweise aus, welche über die Gemeindeverwaltung beantragt werden können.
Der Besitz eines Personalausweises ist für alle luxemburgischen Staatsangehörigen ab 15 Jahren, die im Großherzogtum Luxemburg wohnen, obligatorisch.
Alle Informationen finden sie auf Guichet.lu: Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises - Guichet.lu - Luxembourg
Der Reisepass ist ein vom Staat ausgegebenes Reisedokument, anhand dessen die Behörden anderer Staaten den Inhaber identifizieren können. Er kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Ein Reisepass ist nur für Reisen in Länder erforderlich, die dieses Dokument für die Einreise verlangen, das heißt die meisten Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Alle Informationen finden sie auf Guichet.lu: Einen Reisepass beantragen – Gebietsansässige - Guichet.lu - Luxembourg
Um eine beglaubigte Kopie zu erhalten, muss der Antragsteller mit dem Originaldokument zur Gemeindeverwaltung gehen.
Die Gemeindeverwaltung ist nicht in der Lage, eine beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde (Geburt, Heirat, Tod) auszustellen, die von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde.
Die Legalisierung der Unterschrift bescheinigt die Echtheit und Richtigkeit der auf einem Dokument oder Akt angebrachten Unterschrift.
Um die Authentizität der auf einem Dokument angebrachten Unterschriften zu bestätigen (d.h. um die eigene Unterschrift auf einem Dokument oder Akt zu legalisieren), muss die betroffene Person, deren Unterschrift legalisiert werden soll, Folgendes tun:
- sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung melden;
- ihre Identität nachweisen;
- die entsprechenden Dokumente in Anwesenheit des für die Legalisierung der Unterschriften zuständigen Gemeindebeamten unterschreiben.
Vorab unterschriebene Dokumente werden abgelehnt.
Das Bürgeramt kann eine Elterngenehmigung für minderjährige Kinder ausstellen, die ohne einen Elternteil ins Ausland reisen.
Die Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, muss sich mit ihrem gültigen Ausweisdokument beim Einwohnermeldeamt vorstellen und folgende Informationen bereitstellen:
- Name und Vorname der Person, die das Kind begleitet
- Ziel und Dauer der Reise (Abreise- und Rückkehrdatum des Kindes)
Die Elterngenehmigung muss in der Gemeinde vom Elternteil, der das Sorgerecht ausübt, in Anwesenheit des für die Beglaubigung der Unterschriften zuständigen kommunalen Beamten unterzeichnet werden.
Der Chèque-Service Accueil (CSA) ist eine finanzielle Hilfe, die Eltern ermäßigte Tarife für Bildungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der non-formalen Bildung gewährt, abhängig von der Verfügbarkeit von Plätzen.
Für weitere Informationen zu den Tarifen besuchen Sie bitte die Website cae.public.lu.
Die Einwohner müssen ihren Antrag auf Mitgliedschaft im CSA bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen.
Für Nichtansässige finden Sie weitere Informationen beim CAE (Caisse pour l’avenir des enfants).
Zu berücksichtigendes Einkommen je nach Haushalt:
Wenn die Eltern zusammen mit dem Kind in einem Haushalt leben, wird berücksichtigt:
- Das Einkommen der Eltern, mit denen das Kind im Haushalt lebt.
Wenn die Eltern des Kindes nicht im selben Haushalt leben, wird berücksichtigt:
- Das Einkommen des Elternteils, der das Kind unterhält, sowie;
- Die Alimente, die vom anderen Elternteil gezahlt werden, der das Kind anerkannt hat.
In einem Patchwork-Haushalt werden berücksichtigt:
- Das Einkommen des Elternteils, der mit seinem Kind in diesem Haushalt lebt;
- Die Alimente, die vom anderen Elternteil gezahlt werden, der das Kind anerkannt hat;
- Das Einkommen des neuen Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten, der mit ihm im Patchwork-Haushalt lebt.
Vorlage von Unterlagen:
- der neueste Einkommenssteuerbescheid (Verwaltung der direkten Steuern)
- falls ein solcher Bescheid nicht vorgelegt werden kann: Der neueste Einkommensnachweis, der von der Verwaltung der direkten Steuern ausgestellt wurde
- für REVIS-Empfänger:
- eine aktuelle Bescheinigung des Fonds national de solidarité
- und ggf. den Nachweis über die Zahlung von Unterhaltszahlungen
Der Antrag kann entweder persönlich am Gemeindeschalter oder per E-Mail* gestellt werden, indem Sie uns die erforderlichen Dokumente an population@clervaux.lu schicken.
Zusätzliche Informationen:
Ausserschulische Kinderbetreuung - Zukunftskasse (CAE) - Luxemburg
*Ihre dadurch erfassten personenbezogenen Informationen werden von der Gemeindeverwaltung Clerf verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen. Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist. Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Clerf wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen schicken, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
Jeder Hundehalter muss seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anmelden und dabei eine tierärztliche Bescheinigung, sowie einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorlegen.
Die Gemeindeverwaltung erhebt jährlich eine Gebühr von derzeit 40€ für jeden Hund.
Anleinpflicht und Hundekot – Verweis auf den Abschnitt „Zusammenleben“, Unterrubrik „Tiere“ – „Hunde“
Die Anmeldung kann entweder persönlich am Gemeindeschalter oder per E-Mail* getätigt werden, indem Sie uns die erforderlichen Dokumente an population@clervaux.lu schicken.
Zusätzliche Informationen:
Faire identifier et déclarer un chien - Guichet.lu - Luxembourg
*Ihre dadurch erfassten personenbezogenen Informationen werden von der Gemeindeverwaltung Clerf verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen. Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist. Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Clerf wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen schicken, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
Standesamt
Personen, die an der Erlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit interessiert sind, können die Website Guichet.lu besuchen und das Standesamt der Gemeinde Clerf kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Jede Geburt muss dem Standesbeamten der Gemeinde, in der die Geburt stattgefunden hat, innerhalb von 10 Tagen nach der Entbindung gemeldet werden, wobei der Tag der Entbindung selbst nicht mitgerechnet wird.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Verwaltungsverfahren finden Sie unter Guichet.lu.
Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld verschiedene Unterlagen beizubringen, die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können.
Die Ehe kann nur in der Gemeinde (wahlweise) geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.
Eheschließungen können montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr stattfinden. An Samstagnachmittagen, Sonn- und Feiertagen werden keine standesamtlichen Trauungen durchgeführt. Für eine Eheschließung am Samstagmorgen ist eine Gebühr in Höhe von 100 € zu entrichten.
Das Standesamt stellt den Betroffenen auf Anfrage ein Formular mit den vorzulegenden Unterlagen zur Verfügung.
Der Begriff der Lebenspartnerschaft bezieht sich auf eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht, die in einer Partnerschaft leben und eine Partnerschaftserklärung vor dem Standesbeamten ihres gemeinsamen Wohnsitzes abgegeben haben.
Die Partner können auch die vermögensrechtlichen Auswirkungen ihrer Partnerschaft durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihnen regeln. Der Abschluss einer solchen vermögensrechtlichen Vereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich. Unabhängig davon, ob eine Vereinbarung besteht oder nicht, schafft die Partnerschaftserklärung jedoch Rechte und Pflichten zwischen den Partnern.
Die Partnerschaftserklärung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Für die Liste der benötigten Dokumente kontaktieren Sie bitte das Standesamt.
Eine Lebenspartnerschaft (PACS) schließen - Guichet.lu - Luxembourg
Der Tod eines geliebten Menschen stellt immer den Beginn einer schwierigen Zeit für die Familie und Freunde des Verstorbenen dar. Ungeachtet dessen erfordert dieses Ereignis bestimmte Schritte, deren Einzelheiten Sie auf Guichet.lu finden:
Anzeige des Todes einer nahestehenden Person - Guichet.lu - Luxembourg
Beerdigung und Beisetzung oder Streuung der Asche
Datum und Uhrzeit der Bestattung
Für eine Beerdigung oder Beisetzung oder Streuung der Asche, die auf dem Gebiet der Gemeinde Clerf vorgenommen werden soll, sind vorab mit dem Standesamt alle Fragen bezüglich des Datums und der Uhrzeit zu klären. Es ist auch anzugeben, ob eine zivile oder religiöse Bestattung vorgenommen werden soll; in letztgenanntem Fall ist die zuständige Pfarrei zu kontaktieren.
Montags, samstagnachmittags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Bestattungszeremonien statt, weder religiöser noch ziviler Natur.
Begräbnisstätte oder Beisetzungsplatz der Asche
Die Beisetzung auf einem Friedhof der Gemeinde Clerf ist den Personen vorbehalten, welche ihren Wohnsitz in der Gemeinde hatten und dort oder außerhalb der Gemeinde verstorben sind, welche berechtigt sind, in einer Begräbnisstätte beigesetzt zu werden, oder welche in der Gemeinde verstorben sind und keine Begräbnisstätte besitzen, oder nicht berechtigt sind in einer anderen Gemeinde des Großherzogtums oder im Ausland beigesetzt zu werden.
Im Fall einer Einäscherung kann die Urne in einem Familiengrab oder in einer der dafür vorgesehenen Urnengrabstätten, welche sich auf den Friedhöfen Clerf, Heinerscheid, Hüpperdingen, Fischbach, Lieler und Weicherdingen befinden, beigesetzt werden. Ebenso ist es möglich, die Asche auf dem dafür vorgesehenen Rasen auf dem Friedhof in Clerf zu streuen, oder im Garten der Erinnerung „Al Kierch - Wandkierfecht“, zwischen Heinerscheid und Hüpperdingen gelegen, zu beerdigen. Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, die Asche auf einem Privatgrundstück streuen zu lassen, dies nach vorhergehender Genehmigung des Bürgermeisters.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Auszüge und beglaubigte Kopien* von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können beim Bürgeramt für Urkunden beantragt werden, die in der Gemeinde Clerf ausgestellt wurden.
Es können keine beglaubigten Kopien von Personenstandsurkunden ausgestellt werden, die von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurden.
*Kopien von Personenstandsurkunden der Gemeinde Clerf (ab 1797) sowie der ehemaligen Gemeinden Heinerscheid (1798-2011), Munshausen (1793-2011) und Weicherdingen (1797-1823).