Inventar von Brunnen und Bohrungen
Inventar privater Brunnen und Bohrungen - Helfen Sie mit, unser Trinkwasser zu schützen
Der Kontext:
Im Rahmen des dritten Bewirtschaftungsplans gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), dessen Hauptziele die Erreichung eines guten Zustands aller Gewässer sind, wurden mehrere Maßnahmen zum Schutz und gegebenenfalls zur Wiederherstellung des Zustands der Grundwasserkörper in Luxemburg festgelegt.
Grundwasser macht mehr als 50 % des in Luxemburg verteilten Trinkwassers aus. Derzeit laufen mehrere Projekte, um die Möglichkeit einer stärkeren Nutzung unserer Grundwasserleiter zur Sicherung der Trinkwasserversorgung unseres Landes zu untersuchen und gleichzeitig den guten Zustand aller unserer Ressourcen zu gewährleisten.
Eine der Maßnahmen, mit denen die Bewirtschaftung unserer wertvollen Grundwasserressourcen optimiert werden kann, besteht darin, ein Verzeichnis der Bohrungen und Brunnen zu erstellen, welche nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden.
Das Ziel:
Dieses Inventar der im ganzen Land vorhandenen privaten Grundwasserbrunnen und -bohrungen ist notwendig, um unsere Datenbanken zu aktualisieren und das Ausmaß der privaten Grundwasserentnahmen und deren Einfluss auf die verschiedenen Grundwasserleiter und Grundwasserkörper bewerten zu können.
Das Ziel besteht vor allem darin, einen Rückgang des Grundwasserspiegels und damit eine Verringerung der Produktivität der Anlagen aufgrund einer Übernutzung der Grundwasserleiter zu vermeiden, die Grundwasserbewirtschaftung zu verbessern und alle Elemente zur Verfügung zu haben, um die noch verfügbaren Entnahmemengen für die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung in Luxemburg zu bewerten.
Bürgerbeteiligung:
Die Wasserwirtschaftsverwaltung möchte, dass alle betroffenen Bürger informiert werden und zur Erstellung des Verzeichnisses beitragen können. Bitte lesen Sie das nebenstehende Dokument zum Aufruf zur Teilnahme am Trinkwasserschutz. Nachstehend finden Sie auch das Formular zur Meldung eines privaten Brunnens oder einer privaten Bohrung.
Das Formular kann vor dem 1. Dezember eingereicht werden:
- in Papierform beim Gemeindesekretariat in Clerf
- per E-Mail an potable@eau.etat.lu
- per Post an folgende Adresse: Wasserwirtschaftsverwaltung, Abteilung Grundwasser und Trinkwasser, 1, avenue du Rock’n’Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette
Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser
Jede Entnahme von Grundwasser unterliegt gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a) des geänderten Wassergesetzes vom 19. Dezember 2008 einer Genehmigungspflicht. Ein Genehmigungsantrag kann entweder digital (www.guichet.lu) oder per Post (www.waasser.lu) gestellt werden.
Bei Fragen können Sie sich an die Abteilung Grundwasser und Trinkwasser wenden:
- per E-Mail: potable@eau.etat.lu
- oder telefonisch: 00352 247-50730