Klassifizierte Einrichtungen Klasse 2

Klassifizierte Einrichtungen Klasse 2 (Kommodo/Inkommodo)

Jeglicher Industrie-, Gewerbe- oder Handwerksbetrieb öffentlicher oder privater Natur, jegliche Anlage, in Verbindung mit dem Betrieb stehende Aktivität und jeglicher Vorgang, dessen Bestehen, Betrieb bzw. Ausführung eine Gefahr oder einen Nachteil im Hinblick auf die Wahrung nachstehender Interessen darstellen könnte:

  • Prävention und integrierte Verringerung der von Betrieben verursachten Umweltverschmutzung.
  • Schutz der Sicherheit, Gesundheit und des Wohlbefindens in Bezug auf die Öffentlichkeit, die Nachbarschaft und des Personals des Betriebs, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sowie der menschlichen und natürlichen Umwelt.
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Einige Beispiele: 

  • Restaurants mit Sitzplätzen für über 50 Personen (seit 1999)
  • Sporthallen, Säle für Feiern, Versammlungen, Konferenzen, Bälle und Tanzveranstaltungen, Kinosäle, Diskotheken, Theater, Konzertsäle, Ausstellungshallen oder -räume, Mehrzweckhallen, Gaststätten, Zirkusse (mit Ausnahme solcher, die allein zu pädagogischen Zwecken in Schulen eingerichtet werden), ohne Unterschied, ob die Nutzung dauerhaft oder vorübergehend erfolgt, sofern 100 bis 500 Personendarin Aufnahme finden
  • Kegelbahnen
  • Bäckereien, Metzgereien, Fischgeschäfte

Vollständige Liste : https://data.legilux.public.lu/filestore/eli/etat/leg/memorial/2012/a105/fr/pdf/eli-etat-leg-memorial-2012-a105-fr-pdf.pdf

Einreichung des Antrags

Genehmigungsanträge für Betriebe der Klasse 2 sind in zweifacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein an den Bürgermeister der Gemeinde, in der die Errichtung des Betriebs geplant ist, zu senden.

Der Antragsteller muss für jede angrenzende Gemeinde, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb eines 200-Meter-Radius um das geplante Betriebsgelände liegt (laut Katasterplan) je ein zusätzliches Exemplar einreichen.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Formular „Betrieb einer Einrichtung der Klasse 2"

oder alternatives Formular über My Guichet

Innerhalb von 45 Tagen nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller vom Bürgermeister eine Mitteilung, ob das Dossier vollständig oder unvollständig ist.

Wenn der Antrag unvollständig ist:

  • Die Verwaltung fordert den Antragsteller einmalig zur Vervollständigung auf und nennt die fehlenden Unterlagen.
  • Der Antragsteller hat 120 Tage Zeit, um alle fehlenden Unterlagen in einem einzigen Versand per Einschreiben mit Rückschein nachzureichen.
  • Eine Verlängerung dieses Zeitraums um 30 Tage ist auf schriftlichen, begründeten Antrag möglich.
  • Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, gilt der Antrag als gegenstandslos.

Nach Eingang der ergänzenden Unterlagen hat die Verwaltung 25 Tage Zeit, um dem Antragsteller zu bestätigen, dass das Dossier nun vollständig ist.

Ist es weiterhin unvollständig, wird der Antragsteller innerhalb von 7 Tagen angehört.

Nach dieser Anhörung hat die Verwaltung 15 Tage Zeit, um den Zustand des Dossiers festzustellen und dies dem Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.

 

Während 15 Tagen, spätestens 10 Tage nach Feststellung der Vollständigkeit des Antrags, führt die Gemeindeverwaltung folgende Schritte durch:

  • eine öffentliche Bekanntmachung über den Antrag wird im Gemeindehaus ausgehängt
  • eine gut sichtbare Mitteilung wird am geplanten Standort des Betriebs angebracht
  • das vollständige Dossier wird im Gemeindehaus zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeitausgelegt.

Nach Ablauf der 15 Tage nimmt der Bürgermeister oder ein Beauftragter schriftliche Stellungnahmen entgegen und führt die Kommodo/Inkommodo-Anhörung durch, in der alle interessierten Personen angehört werden.

Die öffentliche Anhörung wird spätestens 30 Tage nach Ablauf der Aushangfrist abgeschlossen und eine Entscheidung getroffen.

Die Entscheidung des Bürgermeisters wird:

  • dem/den Antragsteller(n) (Betreiber, Antragsteller etc.) schriftlich mitgeteilt
  • in Kopie an die Umweltverwaltung AEV und das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ITM weitergeleitet.

Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden per Einschreiben mit Rückschein von der betroffenen Gemeinde über die Entscheidung informiert.

Während der gesamten Betriebsdauer ist eine Kopie der erteilten Genehmigung in der Gemeinde hinterlegt und kann dort frei eingesehen werden.

 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Verfahrens als PDF-Dokument zum Herunterladen.

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