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Neue Hundesteuerverordnung

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Ab dem Jahr 2026 gilt die Hundesteuerverordnung wie folgt:

Für jeden Haushalt, der am 1. Januar des Jahres einen oder mehrere Hunde hält, beträgt die jährliche Steuer pro Hund:

  • Vom 1. bis zum 4. Hund: 40 € pro Hund und Jahr
  • Ab dem 5. Hund: 100 € pro Hund und Jahr

Der Tod oder der Verlust eines angemeldeten Hundes, gleich aus welchem Grund, begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Rückerstattung der Steuer.

Von der jährlichen Hundesteuer befreit sind:

  • Hunde, die als Blindenführhunde oder als Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden;
  • Hunde der großherzoglichen Polizei, der Armee, des Zolls sowie Rettungshunde.

Die kommunale Gebührenordnung über die Hunde kann unter folgendem Link eingesehen werden.