Öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde Clerf
Die Europäische Union steht vor einer potenziellen Krise der Energieversorgungssicherheit mit einer deutlichen Verringerung der Gaslieferungen aus Russland und dem ernsthaften Risiko einer vollständigen Unterbrechung, auf die sich die Mitgliedstaaten sofort, koordiniert und im Geiste der Solidarität vorbereiten müssen.
Die Regierung schließt sich diesen Bemühungen an und hat die breit angelegte Energiesparkampagne
„Zesumme spueren - Zesummenhalen“ ins Leben gerufen, die zu sofortiger Wachsamkeit und Solidarität aller Akteure aufruft. Ziel der Kampagne ist es, die gesamte Gesellschaft zum Energiesparen zu bewegen - den Staat, die Gemeinden, die Unternehmen und die Bürger.
Die Gemeinde Clerf, die sich dem Klimapakt verpflichtet hat, wird größere Anstrengungen unternehmen und wird
aktiver bei der kontinuierlichen Verbesserung ihres sparsamen Energieverbrauchs, der zu einer deutlichen Senkung ihres Energieverbrauchs und damit ihrer Energiekosten führt.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Gemeinde Clerf beschlossen, diese Kampagne zu unterstützen und die Außenbeleuchtung aller öffentlichen Gebäude, ob Kulturzentren oder Kirchen, ab 22 Uhr abends auszuschalten und dies bis 6 Uhr morgens. Die einzige Ausnahme: Am 24. und 25. Dezember bleibt die Kirchenbeleuchtung bis 1 Uhr morgens eingeschaltet.
Die Weihnachtsdekoration wird in unseren Dörfern erst ab 16 Uhr am Nachmittag eingeschaltet.
Im selben Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, dass sich die Gemeinde Clerf dank der Umsetzung ihres Lichtmasterplans verantwortungsvoll für die Verringerung der Lichtverschmutzung einsetzt.
Mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding, einer Absichtserklärung zur Förderung einer besseren Beleuchtung auf dem Gebiet der Gemeinde Clerf, die von den örtlichen Politikern, dem Ministerium für Raumentwicklung, dem Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, dem Naturpark Our, der Straßenbauverwaltung, der Verwaltung für öffentliche Bauten und der Eisenbahnverwaltung, verpflichten sich die unterzeichnenden Parteien, jede für sich, die verschiedenen Bestimmungen für moderne Beleuchtungsanlagen (LED) umzusetzen, um die Lichtbelästigung wesentlich zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität der Beleuchtung auf
der Nutzfläche zu verbessern, wobei die in Luxemburg geltenden Normen, Vorschriften und Regelungen eingehalten werden müssen.
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