Kontakt
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Herr Conrad Pierre
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Frau Dominicy Pascale
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Frau Kettmann Martine
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Frau Robert Nadine
Ausschließlich nach Terminabsprache.
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Château de Clervaux
6, Montée du Château
B.P. 35
L-9701 Clervaux
T. +352 27 800 1
F. +352 27 800 900
E. secretariat@clervaux.lu
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Durch die aktuelle Entwicklung der Covid-19 Situation, bitten wir Sie ihre administrativen Anfragen, soweit es Ihnen möglich ist per E-MAIL oder TELEFONISCH zu tätigen. Verschiedene Dokumente können Ihnen per Post zugesendet werden.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld per E-Mail oder telefonisch, ob ein Besuch in unserer Verwaltung unabdingbar ist.
Falls Sie unsere Verwaltung aufsuchen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Bürgeramt - Standesamt:
27 800 - 250
population@clervaux.lu

Mit der Beglaubigung der Unterschrift werden die Echtheit und die Richtigkeit der unter ein Schriftstück oder eine Urkunde gesetzten Unterschrift bestätigt.
Die Beglaubigung dient als Nachweis dafür, dass diese Unterschrift echt und beweiskräfig ist und von der jeweiligen Person selbst vorgenommen wurde.
Zur Beurkundung der Echtheit der unter ein Schriftstück gesetzten Unterschriften (d. h. zur Beglaubigung der eigenen Unterschrift auf einem Schriftstück oder einer Urkunde) muss der Betroffene, dessen Unterschrift zu beglaubigen ist:
Im Voraus unterzeichnete Dokumente werden abgelehnt.
Wenn die Person nicht schreiben kann, darf sie das Dokument eigenhändig mit einem oder mehreren Kreuzen unterschreiben. Bei Analphabeten kann das diensthabende Personal vorschlagen, das Dokument laut zu verlesen, unter das diese des Lesens und Schreibens jeweils unkundige Person ihr Handzeichen setzen wird.
Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass).