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Europawahlen vom 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die nächste Europawahl statt.

Eintragung in die Wählerlisten

Während luxemburgische Staatsangehörige ab dem 18. Lebensjahr automatisch in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden, kann jeder volljährige Einwohner, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, die Eintragung in die Wählerverzeichnisse für die Europawahlen beantragen.

Dazu müssen Sie sich einfach persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) am Schalter des Bürgeramtes im Schloss Clerf begeben.

Der Antragsteller muss eine förmliche Erklärung unterzeichnen, in der er Folgendes angibt:
a) seine Staatsangehörigkeit, sein Geburtsdatum und -ort, seine letzte Anschrift im Herkunftsmitgliedstaat und seine Anschrift im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg;
b) gegebenenfalls das Wählerverzeichnis der Gemeinde oder des Wahlkreises im Herkunftsmitgliedstaat, in dem er zuletzt eingetragen war;
c) dass er sein Stimmrecht nur bei Wahlen zum Europäischen Parlament im Großherzogtum Luxemburg ausüben wird;
d) ihm das Wahlrecht im Herkunftsmitgliedstaat nicht aufgrund einer individuellen gerichtlichen Entscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung entzogen wurde, sofern letztere Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein kann oder gegebenenfalls der Verlust des Wahlrechts erfolgt. Das Wahlrecht ergibt sich aus den vom Herkunftsstaat auferlegten Wohnsitzbedingungen.

Es ist ebenfalls möglich, die Eintragung in die Wählerverzeichnisse online vorzunehmen.

Die letzte Frist für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist Montag, der 15. April 2024.

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, die in die Wählerverzeichnisse eingetragen sind, bleiben dort unter den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Wähler eingeschrieben, bis sie einen Antrag auf Streichung stellen oder bis sie automatisch gestrichen werden, weil sie die erforderlichen Bedingungen zur Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfüllen.

Für eingeschriebene Wähler besteht Wahlpflicht.

Briefwahl

Jeder Wähler kann beantragen, bei den Kommunalwahlen per Briefwahl zu wählen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dies dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde mitteilen und sein Einberufungsschreiben anfordern. Dazu wird die Anfrage gestellt

  • entweder auf der sicheren staatlichen Plattform MyGuichet.lu, oder
  • auf einfachem Papier, oder
  • auf einem Vordruck, der beim Einwohnermeldeamt und unten auf dieser Seite erhältlich ist.

Der Antrag auf Briefwahl ist nicht zu begründen.

Der Antrag ist frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltermin, also ab Montag, 18. März 2024, elektronisch, persönlich oder postalisch beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen einzureichen. Anträge, die vor diesem Termin bei der Gemeinde eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Falls die Unterlagen für die Briefwahl an eine Adresse im Ausland versandt werden müssen, muss der Antrag bis spätestens Dienstag, 30. April 2024 eingereicht werden. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.

Für Briefwähler, die die Unterlagen für die Briefwahl an einer luxemburgischen Adresse erhalten möchten, ist der letzte Termin für deren Anforderung Mittwoch, der 15. Mai 2024. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.

Anträge auf Briefwahl, die nach dem 30. April 2024 bzw. nach dem 15. Mai 2024 bei der Gemeinde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Wähler, der die Briefwahl beantragt hat und dessen Antrag nicht abgelehnt wurde, muss davon Gebrauch machen und ist nicht mehr berechtigt, am Wahltag persönlich in einem Wahllokal abzustimmen.

Antragsfromulare für die Briefwahl

Formular, das am Bildschirm ausgefüllt werden kann
Von Hand auszufüllendes Formular