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Clervaux

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Der elektronische Personalausweis

Eigenschaften

Seit dem 1. Juli 2014 stellt der luxemburgische Staat, durch die Vermittlung der Gemeindeverwaltungen, elektronische Personalausweise aus. Der Besitz eines Personalausweises ist verbindlich für jeden Luxemburger, welcher älter als 15 Jahre ist und im Großherzogtum Luxemburg wohnt. Für Luxemburger unter 15 Jahren ist der Personalausweis nicht verbindlich, wird aber auf Anfrage ausgestellt. Das neue Modell des Ausweises zeichnet sich durch grafische und elektronische Sicherheitsmechanismen aus, welche den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Der neue Personalausweis beinhaltet ebenfalls Daten welche sich auf einem Mikrochip befinden und kryptografisch gesichert sind. Dies sind, außer den auf dem Ausweis aufgedruckten Informationen (Foto, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Unterschrift, Nummer des Ausweises und Gültigkeitsdatum, Ort der Ausstellung, Unterschrift des Ministers):

  • die Identifizierungsnummer (13-stellige Matrikel)
  • das Foto des Inhabers
  • gegebenenfalls Authentifizierungs- und Signaturmittel (LuxTrust)
  • ab dem 2. August 2021: die beiden Fingerabdrücke des Inhabers (außer bei Kindern unter 12 Jahren)

Ab dem 2. August 2021 beinhaltet der Mikrochip nicht mehr die übliche Wohnadresse. Somit bleiben die Personalausweise im Prinzip gültig bis zu ihrem Ablaufdatum, und dies sogar auch im Falle eines Wohnsitzwechsels.

Sie können zusätzlich auf Ihrem Personalausweis die Aktivierung von Authentifizierungszertifikaten sowie der elektronischen Unterschrift beantragen falls Sie großjährig sind. Für Minderjährige kann dies beantragt werden, die Aktivierung erfolgt frühestens an deren 15. Geburtstag.

Beantragen des Personalausweises

Bevor Sie in unserem Schalter in Clerf vorstellig werden, müssen Sie dem Centre des technologies de l'information de l'État die entsprechende Gebühr entrichten entweder durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto CCPL LU44 1111 7028 7715 0000 des TS-CE CTIE, Cartes d'identité, B.P. 1111, L-1011 Luxembourg, oder online.

Die Gebühr beträgt:

  • 14 € für einen 10 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber älter als 15 Jahre)
  • 10 € für einen 5 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber zwischen 4 und 15 Jahren)
  • 5 € für einen 2 Jahre gültigen Ausweis (Inhaber jünger als 4 Jahre)
  • 45 € im Falle einer Anfrage eines Personalausweises gemäß des beschleunigten Verfahrens

Die Überweisung muss Ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum beinhalten. Es besteht die Möglichkeit einer einzigen Überweisung für die Anfrage von Personalausweisen für mehrere Mitglieder einer Familie, vorausgesetzt alle Namen, Vornamen und Geburtsdaten sind aufgeführt. Ihre Zahlung bleibt maximal 6 Monate gültig.

Mit dem Nachweis der Zahlung begeben Sie sich persönlich zum Bürgeramt in Clerf. Minderjährige müssen von einem Elternteil oder ihrem Vormund begleitet werden. Sie brauchen kein Foto mitzubringen, dieses wir vor Ort aufgenommen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Personalausweis beim CTIE, 11, rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt zu beantragen.

Es bestehen des weiteren spezielle Vorgehensweisen, um einen Personalausweis zu beantragen für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder für Kinder unter 12 Monaten, vorausgesetzt, Sie verfügen über ein den OACI-Standards entsprechendes Passfoto der betroffenen Person. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.

Aushändigen des Personalausweises

Der Zeitraum bis zur Aushändigung der Personalausweise beträgt im Prinzip 10 Arbeitstage. Im Falle einer Anfrage eines Personalausweises gemäß des beschleunigten Verfahrens wird dieser nach 3 Arbeitstagen durch den CTIE (11, rue Notre-Dame, L-2240 Luxembourg) ausgehändigt.

Um Ihren Personalausweis entgegen zu nehmen, begeben Sie sich in die Geschäftsstelle wo Sie Ihre Anfrage gestellt haben, und bringen die Empfangsbescheinigung mit welche Ihnen ausgehändigt wurde. Sie müssen ebenfalls Ihren alten Personalausweis abgeben, welcher zerstört wird. Sie können auch bei der Anfrage einen Stellvertreter angeben, welcher Ihren Personalausweis abholen kann. Dieser muss sich ausweisen können.

Erneuerung eines Personalausweises

Da das Ausstellen dieser neuen Personalausweise von einem eigenen staatlichen Informatiksystem verwaltet wird, ist es uns künftig nicht mehr möglich den Bürgern, deren Personalausweis demnächst abläuft, eine Einberufung zu schicken.

Wir empfehlen deshalb allen Bürgern, regelmäßig die Gültigkeit Ihres Personalausweises zu überprüfen.

Der Personalausweis muss in folgenden Fällen erneuert werden:

  • Ablaufen der auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdauer *
  • Foto des Inhabers entspricht nicht mehr dem aktuellen Aussehen
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Personalausweises
  • Änderung des Namens oder Vornamens
  • Hinzufügen oder Wegnahme des Namens des lebenden oder verstorbenen Ehegatten
  • Änderung der Identifizierungsnummer

* Da das Ausstellen dieser neuen Personalausweise von einem eigenen staatlichen Informatiksystem verwaltet wird, ist es uns künftig nicht mehr möglich den Bürgern, deren Personalausweis demnächst abläuft, eine Einberufung zu schicken. Wir empfehlen deshalb allen Bürgern, regelmäßig die Gültigkeit Ihres Personalausweises zu überprüfen, und gegebenenfalls einen Monat vor Ablauf des Ausweises in einem unserer Schalter vorstellig zu werden, dies nach Zahlung der geschuldeten Gebühr. Die Personalausweise von Kindern und Jugendlichen, welche vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, laufen prinzipiell am 4. respektive 15. Geburtstag des Inhabers ab.

Vorgehensweise im Falle des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung des Personalausweises

Falls Sie den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung Ihres Personalausweises feststellen, müssen Sie dies umgehend bei der großherzoglichen Polizei oder der Polizei des Landes wo der Verlust oder Diebstahl sich ereignet hat anzeigen. Außerdem müssen Sie persönlich die Gemeindeverwaltung in Kenntnis setzen damit diese Ihren Ausweis deaktiviert. Die polizeiliche Anzeige müssen Sie bei der Beantragung eines neuen Personalausweises vorlegen, und der Gemeindeverwaltung spätestens beim Erhalt Ihres neuen Ausweises aushändigen.

Kontakt

T. (+352) 27 800 250

F. (+352) 27 800 901

E. population@clervaux.lu