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Clervaux

mo - fr 8:00 - 11:30
di - fr14:00 - 16:30
mi14:00 - 19:00*

* Bürgeramt:
mi 16:30 - 19:00
* am Vorabend eines Feiertages
schließt das Büro um 16:30 Uhr

Clervaux

Château de Clervaux
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F. +352 27 800 900
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Heinerscheid

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Eheschließung

Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld verschiedene Unterlagen beizubringen, die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können. Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Eheschließung stattfinden. Demnach ist eine rein kirchliche Trauung, d.h. ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung, verboten.

Um heiraten zu können, müssen beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein, und einer von ihnen muss seinen offiziellen Wohnsitz in der Gemeinde Clerf haben, wenn die Eheschließung dort stattfindet.

Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Eheschließung sollte spätestens 2 Monate vor dem Hochzeitstermin begonnen werden (als Anhaltspunkt).

Die Ehe darf nur in der Gemeinde (wahlweise) geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.

Standesamtliche Eheschließungen können stattfinden von Montag bis Samstag zu den normalen Dienstzeiten, spätestens aber um 16.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt.

Auf Anfrage übergibt das Standesamt den Interessierten eine Liste der beizubringenden Dokumente.

Kontakt

T. (+352) 27 800 250

F. (+352) 27 800 901

E. etat-civil@clervaux.lu