Eine beglaubigte Kopie ist eine mit dem Original übereinstimmende Zweitschrift, mit der derjenige, der eine Kopie ausfertigt, deren Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet.
Wer eine Kopie beglaubigen lassen möchte, muss sich zum Bürgeramt der Gemeindeverwaltung begeben.
Beglaubigte Kopien werden vom Beamten vor Ort anhand des von der die Kopie anfordernden Person mitgebrachten Originaldokuments angefertigt.
Das Bürgeramt ist nicht befugt, eine beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) einer anderen Gemeinde auszustellen.