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Clervaux

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Clervaux

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Willkommen > Bürgerzentrum > Parlamentswahlen 2023

Parlamentswahlen vom 8. Oktober 2023

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, finden die nächsten Parlamentswahlen statt. Alle in den Wählerlisten eingeschriebenen luxemburgischen Wähler sind zur Teilnahme verpflichtet.

 

Briefwahl

Jeder Wähler kann beantragen, bei den Parlamentswahlen per Briefwahl zu wählen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dies dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde mitteilen und sein Einberufungsschreiben anfordern. Dazu wird die Anfrage gestellt

  • entweder auf der sicheren staatlichen Plattform MyGuichet.lu, oder
  • auf einfachem Papier, oder
  • auf einem Vordruck, der beim Einwohnermeldeamt und unten auf dieser Seite erhältlich ist.

Der Antrag auf Briefwahl ist nicht zu begründen. Im Antrag sind Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort und Wohnsitz des Wählers anzugeben sowie die Adresse, an die das Einberufungsschreiben zu richten ist.

Im Ausland lebende Luxemburger können ebenfalls durch Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnehmen. Sie müssen ihren Antrag an die Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes im Großherzogtum Luxemburg richten, andernfalls an ihre Geburtsgemeinde, andernfalls an die Stadt Luxemburg. Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Antragstellung eine Kopie ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Der Antragsteller muss in seinem schriftlichen und unterzeichneten Antrag unter Eid erklären, dass ihm das Wahlrecht weder aufgrund von Artikel 52 der Verfassung noch aufgrund von Artikel 6 des Wahlgesetzes entzogen ist.

Der Antrag auf Briefwahl ist frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltermin, also ab Montag, 17. Juli 2023, elektronisch, persönlich oder postalisch beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen einzureichen. Anträge, die vor diesem Termin bei der Gemeinde eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Falls die Unterlagen für die Briefwahl an eine Adresse im Ausland versandt werden müssen, muss der Antrag bis spätestens Dienstag, 29. August 2023 eingereicht werden. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.

Für Briefwähler, die die Unterlagen für die Briefwahl an eine luxemburgische Adresse erhalten möchten, ist der letzte Termin für deren Anforderung Mittwoch, der 13. September 2023. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.

Anträge auf Briefwahl, die nach dem 29. August 2023 bzw. nach dem 13. September 2023 bei der Gemeinde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Wähler, der die Briefwahl beantragt hat und dessen Antrag nicht abgelehnt wurde, muss davon Gebrauch machen und ist nicht mehr berechtigt, am Wahltag persönlich in einem Wahllokal abzustimmen.