Lärmschutz
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass es auf dem Gebiet der Gemeinde Clerf untersagt ist, zu Zwecken der Gartenarbeit, des Heimwerkens, o. ä., Maschinen mit lautem Motor wie Rasenmäher, Gartenfräsen, Motorsägen, Hochdruckreiniger, Häcksler, Betonmischmaschine und ähnliche Geräte innerhalb der Ortschaft sowie in weniger als 100 Metern Abstand zur Ortschaft zu benutzen:
- an Werktagen: vor 08.00 Uhr und nach 22.00 Uhr;
- an Sonn- und Feiertagen während des ganzen Tages.
Gleiches gilt, auch innerhalb von Wohnungen, für Geräte mit lautem Verbrennungs- oder Elektromotor wie Betonmischmaschinen, Sägen, Bohrmaschinen, Hobelmaschinen, Schleifmaschinen und andere ähnliche Geräte.
Sie finden hier die entsprechende Gemeindeverordnung in französischer Sprache.