Kontakt
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Frau Pascale Grommes
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Château de Clervaux
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Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld verschiedene Unterlagen beizubringen, die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können. Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Eheschließung stattfinden. Demnach ist eine rein kirchliche Trauung, d.h. ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung, verboten.
Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Eheschließung sollte spätestens 2 Monate vor dem Hochzeitstermin begonnen werden (als Anhaltspunkt).
Die Ehe kann nur in der Gemeinde (wahlweise) geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.
Standesamtliche Eheschließungen können stattfinden von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr, samstags zwischen 9 und 12 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt. Für eine Eheschließung an einem Samstag ist eine Gebühr in Höhe von 100.- € zu zahlen.
Auf Anfrage übergibt das Standesamt den Interessierten eine Liste der beizubringenden Dokumente.