Kommunalwahlen vom 11. Juni 2023
Am Sonntag, 11. Juni 2023, finden die nächsten Kommunalwahlen statt, bei denen die 11 Ratsmitglieder·innen des Gemeinderates für die Zeit von 2023 bis 2029 gewählt werden.
Eintragung in die Wählerlisten
Der Gesetzgeber hat das Wahlrecht allen erwachsenen Einwohnern der Gemeinde unabhängig von ihrer Nationalität eröffnet. Während luxemburgische Staatsangehörige ab dem 18. Lebensjahr automatisch in die Wählerlisten eingetragen werden, kann nun jeder erwachsene Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit beantragen, sich in die Wählerlisten für die Kommunalwahlen eintragen zu lassen.
Gehen Sie dazu einfach persönlich mit folgenden Dokumenten zum Schalter des Einwohnermeldeamtes im Schloss Clerf:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass);
- eine gültige Aufenthaltskarte oder -erlaubnis für Drittstaatsangehörige (nicht EU).
Es ist eine förmliche Erklärung zu unterzeichnen, in der die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die letzte Anschrift im Heimatstaat und die Anschrift in der Gemeinde des Antragstellers angegeben sind, sowie dass der Antragsteller in seinem Herkunftsstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.
Stichtag für die Wählerregistrierung ist Montag, der 17. April 2023.
Die Stimmabgabe ist für eingeschriebene Wähler obligatorisch.
Briefwahl
Jeder Wähler kann beantragen, bei den Kommunalwahlen per Briefwahl zu wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dies dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde mitteilen und sein Einberufungsschreiben anfordern. Dazu wird die Anfrage gestellt
- entweder auf der sicheren staatlichen Plattform MyGuichet.lu, oder
- auf einfachem Papier, oder
- auf einem Vordruck, der beim Einwohnermeldeamt und unten auf dieser Seite erhältlich ist.
Der Antrag auf Briefwahl ist nicht zu begründen.
Der Antrag ist frühestens zwölf Wochen vor dem Wahltermin, also ab Montag, 20. März 2023, elektronisch, persönlich oder postalisch beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen einzureichen. Anträge, die vor diesem Termin bei der Gemeinde eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Falls die Unterlagen für die Briefwahl an eine Adresse im Ausland versandt werden müssen, muss der Antrag bis spätestens Dienstag, 2. Mai 2023 eingereicht werden. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.
Für Briefwähler, die die Unterlagen für die Briefwahl an einer luxemburgischen Adresse erhalten möchten, ist der letzte Termin für deren Anforderung Mittwoch, der 17. Mai 2023. Die Wahlunterlagen werden nach diesem Datum versandt.
Anträge auf Briefwahl, die nach dem 2. Mai 2023 bzw. nach dem 17. Mai 2023 bei der Gemeinde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Wähler, der die Briefwahl beantragt hat und dessen Antrag nicht abgelehnt wurde, muss davon Gebrauch machen und ist nicht mehr berechtigt, am Wahltag persönlich in einem Wahllokal abzustimmen.