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Clervaux

Ausschließlich nach Terminabsprache.

mo - fr 8:00 - 11:30
di - fr14:00 - 16:30
mi14:00 - 19:00*

* Bürgeramt:
mi 16:30 - 19:00
* am Vorabend eines Feiertages
schließt das Büro um 16:30 Uhr

Clervaux

Château de Clervaux
6, Montée du Château

B.P. 35
L-9701 Clervaux

T. +352 27 800 1
F. +352 27 800 900
E. secretariat@clervaux.lu

Heinerscheid

Ausschließlich nach Terminabsprache.

mo - fr 8:00 - 11:30
di - fr14:00 - 16:30

2, Kierchestrooss
L-9753 Heinerscheid

Willkommen > Bürgerzentrum > Bürgeramt > Beglaubigung einer Kopie

Bitte beachten Sie die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen

Durch die aktuelle Entwicklung der Covid-19 Situation, bitten wir Sie ihre administrativen Anfragen, soweit es Ihnen möglich ist per E-MAIL oder TELEFONISCH zu tätigen. Verschiedene Dokumente können Ihnen per Post zugesendet werden.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld per E-Mail oder telefonisch, ob ein Besuch in unserer Verwaltung unabdingbar ist.

Falls Sie unsere Verwaltung aufsuchen müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

Bürgeramt - Standesamt:
27 800 - 250
population@clervaux.lu

Beglaubigung einer Kopie

Eine beglaubigte Kopie ist eine mit dem Original übereinstimmende Zweitschrift, mit der derjenige, der eine Kopie ausfertigt, deren Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet.

Wer eine Kopie beglaubigen lassen möchte, muss sich zum Bürgeramt der Gemeindeverwaltung begeben.

Beglaubigte Kopien werden vom Beamten vor Ort anhand des von der die Kopie anfordernden Person mitgebrachten Originaldokuments angefertigt.

Das Bürgeramt ist nicht befugt, eine beglaubigte Kopie einer Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) einer anderen Gemeinde auszustellen.

Kontakt

T. (+352) 27 800 250

F. (+352) 27 800 901

E. population@clervaux.lu