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Clervaux

mo - fr 8:00 - 11:30
di - fr14:00 - 16:30
mi14:00 - 19:00*

* Bürgeramt:
mi 16:30 - 19:00
* am Vorabend eines Feiertages
schließt das Büro um 16:30 Uhr

Clervaux

Château de Clervaux
6, Montée du Château

B.P. 35
L-9701 Clervaux

T. +352 27 800 1
F. +352 27 800 900
E. secretariat@clervaux.lu

Heinerscheid

mo - fr 8:00 - 11:30
di - fr14:00 - 16:30

2, Kierchestrooss
L-9753 Heinerscheid

Geburt

Jede Geburt muss zwingend dem Standesbeamten der Gemeinde angezeigt werden, in der die Geburt stattgefunden hat. Die Anzeige muss innerhalb von 5 Tagen nach der Entbindung erfolgen, wobei der Tag der Entbindung nicht mitgerechnet wird. Wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Achtung: Wird die Geburt nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, muss zuerst ein Gerichtsbeschluss zur Erstellung der Geburtsurkunde ergehen.

Es ist Aufgabe des Vaters oder der Mutter, die Geburt des Neugeborenen anzuzeigen. Andernfalls kann die Anzeige der Geburt nur von Ärzten, Hebammen oder jeder anderen Person vorgenommen werden, die bei der Entbindung anwesend war.

Hierzu nehmen Sie bitte, außer der vom Arzt oder der Hebamme ausgestellten Geburtsanzeige, Ihr Familienbuch oder Ihren Heiratsakt, ansonsten eine Kopie Ihres Geburtsaktes und des Geburtsaktes der Mutter des Kindes, sowie einen Identitätsnachweis für beide Personen mit. Nachdem Sie alle Formalitäten auf der Geburtsgemeinde erfüllt haben, begeben Sie sich bitte auf das Bürgeramt der Gemeinde Clerf, und bringen Sie eine Kopie des Geburtsaktes des Kindes mit um es anzumelden.

Kontakt

T. (+352) 27 800 250

F. (+352) 27 800 901

E. etat-civil@clervaux.lu