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Clervaux

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* Bürgeramt:
mi 16:30 - 19:00
* am Vorabend eines Feiertages
schließt das Büro um 16:30 Uhr

Clervaux

Château de Clervaux
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Beglaubigung der Unterschrift

Mit der Beglaubigung der Unterschrift werden die Echtheit und die Richtigkeit der unter ein Schriftstück oder eine Urkunde gesetzten Unterschrift bestätigt.

Die Beglaubigung dient als Nachweis dafür, dass diese Unterschrift echt und beweiskräfig ist und von der jeweiligen Person selbst vorgenommen wurde.

Zur Beurkundung der Echtheit der unter ein Schriftstück gesetzten Unterschriften (d. h. zur Beglaubigung der eigenen Unterschrift auf einem Schriftstück oder einer Urkunde) muss der Betroffene, dessen Unterschrift zu beglaubigen ist:

  • persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden;
  • sich ausweisen;
  • die zugehörigen Unterlagen im Beisein des zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Gemeindebeamten unterzeichnen.

Im Voraus unterzeichnete Dokumente werden abgelehnt.

Wenn die Person nicht schreiben kann, darf sie das Dokument eigenhändig mit einem oder mehreren Kreuzen unterschreiben. Bei Analphabeten kann das diensthabende Personal vorschlagen, das Dokument laut zu verlesen, unter das diese des Lesens und Schreibens jeweils unkundige Person ihr Handzeichen setzen wird.

Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass).

Kontakt

T. (+352) 27 800 250

F. (+352) 27 800 901

E. population@clervaux.lu